Bericht vom 5. Fachtag des Berufsverbandes für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. am 11.März 2017 in Leverkusen-Opladen

Bericht vom 5. Fachtag des Berufsverbandes für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. am 11.März 2017 in Leverkusen-Opladen

Waltraud und Sabine besuchten diesen Tag. Wir haben viele Teilnehmer unseres letzten Workshops wiedergetroffen und hatten viele Gespräche mit  Aachener Mitstreitern. Neue Kontakte  zu einem Verein aus Solingen sind entstanden. Allein für diese Begegnungen hatte sich die Fahrt schon gelohnt.

Nun folgte das interessante Programm.

Als Moderatorin war Fr.Höher-Pfeifer vor Ort. Wir konnten mit ihr erste Überlegungen zu unserem MATS upTag im Oktober machen. Frau Lieske, die Vorsitzende des Verbandes sagte uns auch die Teilnahme zu.

Herr Wallhorn vom Landministerium NRW erwähnte in seiner Rede das in NRW 30%/ 51000 Plätze der Kinder in der Tagespflege betreut werden, und damit die größte Deckung in Deutschland vorliegt. Über den Landesfachdienst kann man eine Arbeitshilfe für die örtl. Fachberatung abrufen. Zu den 186 Jugendämtern in NRW sollte ein guter Draht bestehen. Auch über die jugendpolitischen Sprecher kann man Kontakt suchen. Bei Schwierigkeiten sollen wir uns nicht scheuen Kontakt zum Jugendhilfeausschuss und zum Bürgermeister zu suchen. Ziel ist es: verbindliche Vorgaben für alle Tagespflegepersonen zu treffen.

Fr. Hamacher von der kath. Hochschule Aachen stellte ihre im April beginnende Studie vor, deren erste Ergebnisse beimMATS up Tag verkündet werden.

Viel gelacht wurde bei dem Vortrag von Jan Uwe Rogge, der seine Rede mit folgenden Worten begann:“ Unsere Kinder sind Geschenke. Wir lernen von ihnen und lachen Sie mit Ihren Kindern!

Nach der Mittagspause hatten wir uns für den Vortrag von Frau Gruber vom Ministerium NRW entschieden. Sie erklärte, dass es 13500Tagespflegepersonen in NRW gibt.  Wenn die Jugendämter eine Satzung zur Kindertagespflege haben gilt diese für den Vertrag zwischen den Kindern bzw. deren Vertretern und der Tagespflegeperson. Sind Richtlinien des JA vorhanden hat der Elternvertrag Vorrang.

Sie wies hin auf den „ Little Bird“-Bedarfsplan und auf viele Internetseiten:

www.kita.nrw

www.mfkiks.nrw

www.lvr.de

www.bundesverbandkindertagespflege.de

 

Wir haben viele Anregungen  mitgenommen und freuen uns auf MATSup am 14.10.2017.

Bericht vom 5. Fachtag des Berufsverbandes für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. am 11.März 2017 in Leverkusen-Opladen

Waltraud und Sabine besuchten diesen Tag. Wir haben viele Teilnehmer unseres letzten Workshops wiedergetroffen und hatten viele Gespräche mit  Aachener Mitstreitern. Neue Kontakte  zu einem Verein aus Solingen sind entstanden. Allein für diese Begegnungen hatte sich die Fahrt schon gelohnt.

Nun folgte das interessante Programm.

Als Moderatorin war Fr.Höher-Pfeifer vor Ort. Wir konnten mit ihr erste Überlegungen zu unserem MATS upTag im Oktober machen. Frau Lieske, die Vorsitzende des Verbandes sagte uns auch die Teilnahme zu.

Herr Wallhorn vom Landministerium NRW erwähnte in seiner Rede das in NRW 30%/ 51000 Plätze der Kinder in der Tagespflege betreut werden, und damit die größte Deckung in Deutschland vorliegt. Über den Landesfachdienst kann man eine Arbeitshilfe für die örtl. Fachberatung abrufen. Zu den 186 Jugendämtern in NRW sollte ein guter Draht bestehen. Auch über die jugendpolitischen Sprecher kann man Kontakt suchen. Bei Schwierigkeiten sollen wir uns nicht scheuen Kontakt zum Jugendhilfeausschuss und zum Bürgermeister zu suchen. Ziel ist es: verbindliche Vorgaben für alle Tagespflegepersonen zu treffen.

Fr. Hamacher von der kath. Hochschule Aachen stellte ihre im April beginnende Studie vor, deren erste Ergebnisse beimMATS up Tag verkündet werden.

Viel gelacht wurde bei dem Vortrag von Jan Uwe Rogge, der seine Rede mit folgenden Worten begann:“ Unsere Kinder sind Geschenke. Wir lernen von ihnen und lachen Sie mit Ihren Kindern!

Nach der Mittagspause hatten wir uns für den Vortrag von Frau Gruber vom Ministerium NRW entschieden. Sie erklärte, dass es 13500Tagespflegepersonen in NRW gibt.  Wenn die Jugendämter eine Satzung zur Kindertagespflege haben gilt diese für den Vertrag zwischen den Kindern bzw. deren Vertretern und der Tagespflegeperson. Sind Richtlinien des JA vorhanden hat der Elternvertrag Vorrang.

Sie wies hin auf den „ Little Bird“-Bedarfsplan und auf viele Internetseiten:

www.kita.nrw

www.mfkiks.nrw

www.lvr.de

www.bundesverbandkindertagespflege.de

 

Wir haben viele Anregungen  mitgenommen und freuen uns auf MATSup am 14.10.2017.